Landrat-Dr.-Wiesenthal-Haus

Natur pur!

INFOS, PREISE & SERVICE

Ausfall- & Stornokosten, Ermäßigungen

Schullandheim-Dinkelscherben Ansicht von Nord
  • Wird ein bestätigter Termin mindestens 3 Monate vorher abgesagt, werden keine Gebühren erhoben. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch eine kostenfreie Reduzierung der Teilnehmerzahlen möglich.
  • Wird ein bestätigter Termin 6 Wochen vorher und weniger als 3 Monate abgesagt, sind 20% des Gesamtpreises der im Vertrag vereinbarten Teilnehmerzahl fällig.
  • Wird ein bestätigter Termin mindestens 2 Wochen vorher und weniger als 6 Wochen abgesagt, sind 40% des Gesamtpreises zu zahlen.
  • Wird ein bestätigter Termin weniger als 14 Tage vorher abgesagt, sind 80% des Gesamtpreises fällig.
  • Fällt ein einzelner Teilnehmer aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Krankheit – Attest) aus, wird nichts berechnet. Bei vorzeitiger Abreise eines einzelnen Teilnehmers aus vorgenannten Gründen wird nach der Abreise und dem letzten Tagessatz nichts mehr berechnet. In allen anderen Fällen wird der regulär anfallende Tagessatz in Rechnung gestellt.
  • Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% in Bezug auf die ursprünglich im Belegungsvertrag vereinbarte Personenanzahl werden pro fehlendem Teilnehmer und Belegungstag 50% des Jugendtagessatzes fällig.
  • Wenn zwei oder mehr Kinder (unter 18 Jahren) aus einer Familie gleichzeitig untergebracht sind, oder wenn es sich um Eltern handelt, die nur über ein geringes Einkommen verfügen (z.B. Hartz IV, Sozialhilfe, Grundsicherung), kann eine Ermäßigung von 30% gewährt werden.
  • Auf besonderen Wunsch ist die Alleinnutzung des Hauses bei einer Mindestbelegung von 80 Personen kostenfrei möglich. Für die Alleinnutzung des Hauses ab 70 Personen ist eine Pauschale von 120,00€ zzgl. der gesetzlichen MwSt. pro Belegungstag zu entrichten. Eine Alleinnutzung des Hauses für Gruppen unter 70 Personen ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Ein Bett gilt als belegt, wenn ein Teilnehmer dies in Anspruch nimmt, unabhängig davon, ob er früher oder später als die Gesamtgruppe an- bzw. abreist. Maßgebend für die Kostenabrechnung ist der vertraglich vereinbarte Buchungszeitraum.
  • Sollten Mahlzeiten oder andere Einzelleistungen innerhalb eines Tagessatzes von einzelnen Teilnehmern nicht in Anspruch genommen werden, kann ein Tagessatz nicht reduziert werden.
  • Bei der Buchung durch Schulen, Vereine oder sonstige Institutionen ist für die Anwendung der Preistabelle (Preis Landkreisbürger oder Preis externer Nutzer) der Sitz der Institution maßgeblich. Der Wohnort einzelner Teilnehmer ist insofern nicht relevant.

Sonderkündigung des Belegungsvertrages bei Corona und höherer Gewalt

In Ergänzung unserer Stornobedingungen gelten im Zusammenhang mit pandemischen Lagen, insbesondere Corona, aus folgenden Gründen kostenfreie Sonderkündigungsrechte.

  • bei Reiseverboten oder regionalem Lockdown am Ziel- oder Heimatort.
  • wenn der Ziel- oder der Heimatort durch das RKI als Risikogebiet ausgewiesen wurde.
  • im Falle einer nachweislichen Corona Erkrankung eines Teilnehmers oder eine verordnete Quarantäne der Gruppe / Klasse ausgesprochen wurde.
  • wenn aus rechtlichen Gründen Schulschließungen angeordnet oder Klassenfahrten untersagt wurden
  • im Falle einer behördlich oder anderweitig eingeschränkten Beförderungsmöglichkeit durch Bus/Bahn, sodass die Reise nicht angetreten werden kann.

Persönliche Bedenken oder individuelle Schulregelungen, die abweichend von der üblichen Rechtslage getroffen wurden, begründen kein kostenfreies Rücktrittsrecht.

Auf Grund der aktuellen Situation behalten wir uns ein außerordentliches Kündigungsrecht vor. Durch die von uns ausgesprochene Kündigung entstehen Ihnen aus dem Belegungsvertrag keinerlei Kosten. Von einer solchen Kündigung machen wir Gebrauch, wenn wir die vereinbarte Reiseleistung wegen behördlicher Vorgaben in Bezug auf Beherbergungsverbot oder Auslastungsbeschränkungen nicht erbringen können. Dies gilt auch bei Schließungen diverser Bereiche, wie Schwimmbad, Mensabereich oder sonstigen relevanten Bereichen. Sollten wir wegen behördlicher Auflagen auch eine Reiseleistung wie Programme oder Bausteine nicht erbringen können, werden diese ausgefallene Leistung nicht berechnet.

Stand 10/2021

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